flickr (c) birgerkingWenn Sie als Weinhändler oder Weinerzeuger eine Facebook-Page  als Kommunikationskanal für Ihr Weinmarketing nutzen, benötigen Sie wie auf Ihrer Webseite ein Impressum. Diese Tatsache ist hinlänglich bekannt und durch die Abmahnungswellen der letzten Monate sind inzwischen die meisten Facebook-Fanseiten mit einem Impressum ausgestattet.

Mit teilweise kostenlosen Apps, wie TABEMAKER Impressum oder Impressum Free Tab, können visuell ansprechende und rechtlich sichere Reiter zu Ihrem Impressum erstellt werden.

Leider sind viele dieser Anwendungen nicht in der mobilen Version von Facebook sichtbar. Es wurden deshalb bereits Fanpage-Inhaber für ein fehlendes Impressum in der mobilen Variante von Facebook abgemahnt. Wie die Kollegen von allfacebook.de berichten, ist diese Vorgehensweise auch vor Gericht bestätigt worden: “Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 20.05.2010, Az.: I-4 U 225/09) hat tatsächlich entschieden, dass das Impressum auch auf dem offiziellen mobilen Angebot der verwendeten Plattform zu sehen sein muss. Ist das nicht der Fall, trägt deren Nutzer die Verantwortung. Dabei ging es um eine WAP-Seite von ebay.”

Diese rechtliche Herausforderung können Sie mit einfachen Mitteln selbst lösen. Fügen Sie einen Link zu Ihrem Impressum in der Kurzbeschreibung Ihrer Fanpage ein. Die Kurzbeschreibung finden Sie in der Seiteninfo im Administrationsbereich.

Impressum Link vs Tab | Seiteninfo weinmarkeing.org

Durch den zusätzlichen Eintrag im Infobereich ist der Link zu Ihrem Impressum auch in der mobilen Ansicht von Facebook sichtbar.

Impressum Link vs. Tab | Weinmarketing.org

Das Themenfeld ist sehr dynamisch, so dass sie ständig aktuell informiert sein sollten, was neue Entwicklungen betrifft. Ich kann Ihnen empfehlen, das Informationsangebot des Rechtsanwalts Thomas Schwenke zu abonnieren und den Newsletter von Weinmarketing.orgzu bestellen:

 

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